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Impressum
Anmeldefrist - Anmeldung vor Dienstantritt ab 01.01.2008
Freie Dienstnehmer - unterliegen ab 2008 der Arbeitslosenversicherungspflicht, (tw.) dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigen-Vorsorge-Gesetz BMSVG und dem Insolvenzentgeltsicherungsgesetz. Außerdem ist das Bonus-Malus-System für sie anzuwenden
Lohnnebenkosten - SV-Werte
Selbständige im BMSVG - Selbständige, die gemäß GSVG krankenversicherungspflichtig sind, unterliegen ab 2008 (tw.) dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigen-Vorsorge-Gesetz BMSVG. Freiberufler und Land-und Forstwirte können in das BMSVG optieren.
Pendlerpauschale und Kilometergeld neu auf http://www.bmf.gv.at - die Erhöhung des nicht steuerbaren Kilometergeldes ab 01.07.2008 führt nicht automatisch zu einem arbeitsrechtlichen Anspruch auf € 0,42 pro Kilometer. Der Arbeitgeber könnte also weiterhin bis zur Anpassung der jeweiligen Bestimmung nur € 0,38 pro Kilometer bezahlen. Der Differenzbetrag kann aber in der Veranlagung (Steuererklärung) bis zur Höchstgrenze als Werbungskosten berücksichtigt werden.